Anmeldungen in der Stadt Gifhorn
Für die Anmeldung in den Kindertagesstätten der Stadt Gifhorn gilt seit dem 01.01.2010 ein neues Verfahren. Um eine verbindliche Platzvergabe aller Träger zu gewährleisten, wird in einem einheitlichen Anmeldeverfahren allen Eltern die Möglichkeit gegeben, neben der von ihnen gewählten Einrichtung auch bei der Platzvergabe von zwei weiteren Einrichtungen berücksichtigt zu werden.
Alte Voranmeldungen aus früheren Jahren und Wartelisten haben keine Gültigkeit mehr.
Alle Eltern, die ab dem 01. August für ihr Kind, einen Krippen-, Kindergarten- oder Hortplatz wünschen, werden aufgefordert, sich online bei der Stadt anzumelden.
Verbindlicher Anmeldeschluss ist der 31.01. für den 1. August des jeweiligen Jahres.
Elterninformationsschreiben der Stadt Gifhorn
Bitte beachten Sie, dass bei einem Wechsel der Betreuungsform (von der Krippe in den Kindergarten oder vom Kindergarten in den Hort) ein neuer Antrag zu stellen ist. Das gleiche gilt, wenn Ihr Kind in dem Zeitraum 01.07. - 30.09.2022 das 6. Lebensjahr vollendet und Sie von der flexiblen Einschulung Gebrauch machen möchten. Auch in diesem Fall ist für das verlängerte Kita-Jahr ein neuer Antrag zu stellen.
Wenn nicht ausreichend wunschgemäße Plätze zur Verfügung stehen, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Dabei ist nicht die Reihenfolge der Anmeldungen, sondern vielmehr soziale und pädagogische Gesichtspunkte maßgebend.
Die Vergabe der Plätze erfolgt im März.
Aufnahme von behinderten bzw. von Behinderung bedrohten Kindern ist nur möglich, wenn eine integrative Gruppe besteht oder sich in der Entstehung befindet.
Die Anmeldung erfolgt online bei der Stadt Gifhorn.